AGB's

Adresse
Winterhuder Weg 76
22085 Hamburg

Zahlungsbedingungen / Kaufbedingungen

Startdatum: offen
Mitarbeiteranzahl: offen

Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestlaufzeit von zwei vollendeten Jahren (mind. 13 Monate) und kann durch beide Vertragsparteien erstmals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, vor dem 30. September des darauffolgenden Jahres, zum 31. Dezember gekündigt werden.

Kündigt keiner der Vertragspartner fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit, verlängert sich diese jeweils für beide Parteien um weitere 12 Monate. Der Vertrag kann danach von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund behalten sich die Parteien ausdrücklich vor. Jedwede Kündigung bedarf der Schriftform.

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den im Auftrag aufgeführten Leistungen. Rechnungen der D&K Markentechnik GmbH sind - soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart– sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.

Mitarbeiterzahl

Entscheidend für die Teilnahme der Mitarbeiter*in an dem Benefit-System der D&K Markentechnik GmbH ist die Liste, mit der die Belegschaft angemeldet wird. Sollte es im Zuge der Abwicklung und/oder Beratung des Systems zu Änderungen kommen werden diese zu jeder Zeit in der Kalkulation der monatlichen Belastung berücksichtigt.

Kooperationspartner

Es bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten im Rahmen seiner „Marktbeobachtung“ mögliche Alternativen für die Erbringung der vertraglichen Leistungen zu prüfen und hierfür einen Wechsel des jeweiligen Dienstleisters in Erwägung zu ziehen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber hierüber in schriftlicher Form zuinformieren und sein Einverständnis einzuholen. Die entsprechende Umstellung wird dann vom Auftragnehmer auf Grundlage der erteilten Vollmacht vorgenommen.

Haftung

Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die Ausführungen der der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zur Ausführung des Auftrags und der Umsetzung des D&K-Konzeptes werden durch die D&K Markentechnik GmbH die erforderlichen Dienstleister mit eingebunden. Für die Erbringung deren Dienste und Leistungen gelten die damit verbundenen vertraglichen Regelungen. Insofern ist hiermit eine Haftung oder Gewährleistung der D&K Markentechnik GmbH ausgeschlossen. Diese ist Bestandteil der vertraglichen Regelungen mit dem jeweiligen Dienstleister.

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Erfüllungsort und gleichzeitig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt deutsches Recht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Präambel

D&K Markentechnik hat sich auf die Konzeption attraktiver Benefit-Konzepte für eine mitarbeiterbezogene Unternehmenskultur spezialisiert. Hierfür wurden gemeinsam mit einem Kreis von Unternehmensberatern aus den Bereichen Personal, Arbeitgebermarketing, Förderungs- und Gesundheitsmanagement, Beratungsunternehmen zur Lohngestaltung, Kommunikationsdienstleister und diversen Gesundheitsinstituten bestehende Erfahrungen und Wissen gebündelt.

Zielsetzung der Unternehmen ist es, durch die Stärkung der gesunden Unternehmenskultur die Entwicklung für motivierte, zufriedene,gesunde und produktive Mitarbeiter zu fördern. Dabei profitiert das D&K-Konzept von der ständigen Weiterentwicklung des deutschlandweiten Partnernetzwerkes und den Erfahrungen durch die Unternehmen.

Gegenstand des Auftrages

Der Auftraggeber beauftragt die D&K mit der Einführung des sogenannten „D&K-Konzept“ in dem Unternehmen des Auftraggebers. Hierzu überträgt der Auftraggeber der D&K Markentechnik die Durchführung der im nachfolgenden genannten Dienstleistungen.

Als Vertragsbestandteile gelten

Das Angebot der D&K Markentechnik im Folgenden
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibung (siehe: https://www.dk-markentechnik.de/agb-benefits-2)
Eine nähere inhaltliche Konkretisierung sowie eine Beschreibung des qualitativen und quantitativen Leistungsumfangs, finden Sie als Leistungsbeschreibung auf der Webseite.

Die Leistungserbringung erfolgt gemäß der in der Projektplanung abgestimmten Zeiträume und Abwicklungsschritte.