Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das D&K Markentechnik-Konzept, die Leistungsbeschreibung und Allgemeinen Auftragsbedingungen
D&K Markentechnik hat sich auf die Konzeption attraktiver Benefit-Konzepte für eine mitarbeiterbezogene Unternehmenskultur spezialisiert. Hierfür wurden gemeinsam mit einem Kreis von Unternehmensberatern aus den Bereichen Personal, Arbeitgebermarketing, Förderungs- und Gesundheitsmanagement, Beratungsunternehmen zur Lohngestaltung, Kommunikationsdienstleister und diversen Gesundheitsinstituten bestehende Erfahrungen und Wissen gebündelt. Zielsetzung der Unternehmen ist es, durch die Stärkung der gesunden Unternehmenskultur die Entwicklung für motivierte, zufriedene, gesunde und produktive Mitarbeiter zu fördern. Dabei profitiert das D&K Markentechnik-Konzept von der ständigen Weiterentwicklung.
Leistungsbeschreibung
Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir die Erfahrung aus über 5.000 Firmen gesammelt und die bewährten Vorgehensweisen und Dienstleistungen zu einem ganzheitlichen Konzept kombiniert und weiterentwickelt.
Die D&K Markentechnik hat gemeinsam mit einem Kreis von Spezialisten aus den Bereichen Personal, Arbeitgebermarketing, Recruiting, Förderungs- und Gesundheitsmanagement, Steuerberatung, Beratungsunternehmen zur Lohngestaltung, Kommunikationsdienstleister und diversen Gesundheitsinstituten bestehende Erfahrungen und Wissen gebündelt mit der Zielsetzung Gesundheitskonzepte aus Konzernen auch den mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen. Dabei profitiert das Konzept von der ständigen Weiterentwicklung des deutschlandweiten Partnernetzwerkes und den Erfahrungen der besten Arbeitgeber.
Unsere Dienstleistungen
Beratung & Konzeption
• Beratung und Gestaltung des Gesundheitsbudget
• Bereitstellung eines Umfragetools zur Durchführung einer Mitarbeiterbefragung und Ermittlung des Bedarfs und Konzeptgestaltung
• Abstimmung und Freigabe des individuellen Optimierungsmodells und der damit verbundenen Komponenten
• Projektplanung und Festlegung der Realisation der jeweiligen Projektstufen
• Onboarding Gespräch und Planung der Onboarding Phase inklusiv zeitlicher Abstimmung
• Erstellung und Aushändigung eines detaillierten „Projektplans“
• Unterstützung bei der Vermarktung des Onboardings auch im Außenauftritt (Social Media, Homepage) Hierfür werden im Vorfeld sowohl die Medien als auch die Inhalte und die Anzahl der damit verbundenen Maßnahmen speziell für das Unternehmen festgelegt.
• Hinweise zur Nutzung möglicher Förderangebote für die Gesundheitsförderung im Unternehmen
• Auf Wunsch Erstanalyse bestehender Benefits inklusiv erster Optimierungstipps, möglicher Kostenersparnis und Verwaltungsminimierung
• Zu allen Gesprächen erfolgt hinsichtlich der dabei besprochenen Themen und Inhalte eine Dokumentation im Rahmen eines Abstimmungs-/Gesprächsprotokolls, dass jeweils von allen Beteiligten freizugeben ist
• Auswertung und Anpassung des Systems anhand der gewünschten Kennziffern und Zielen
Inhalt und Umfang des Setups
Die Firmen erhalten einen klar strukturierten Onboarding Prozess, so dass die Mitarbeiter über alle Leistungen aufgeklärt werden. Wir gestalten und bereiten für die Firmen folgende Kommunikationstools vor:
• Gesundheitsportal & Leistungsbeschreibungen
• D&K Member Bereich für die Mitarbeiter*innen
• Koordination und Einrichtung des digitalen Gesundheitscoaches, Gesundheitsbudgets, Gesundheitsservices und den weiteren Leistungen
Inhalt und Umfang der Gesundheitsleistungen
Der digitale Gesundheitscoach
Wir vergleichen und bewerten professionell und unabhängig die Anbieter digitaler Gesundheitsförderung. Die Bewertung und die Auswahl erfolgt nach Kriterien wie Angebot, Preis-Leistungsverhältnis, wissenschaftlicher Fundierung, Gestaltung der Homepage, Qualität der App, Information, Interaktion, uvm.
Wir nehmen nur die Anbieter in unser Portfolio auf, die den hohen Anforderungen der D&K gerecht werden.
Damit schaffen wir für Sie ein umfangreiches Portfolio, in dem Ihre Mitarbeiter aus einem digitalen Leistungsspektrum passende Kurse, Trainings sowie weiteres abrufen können. Präventionsgelder der Krankenkassen belohnen hierbei Ihre Mitarbeiter für Gesundheitsaktivitäten und werden digital und verwaltungsarm abgerufen.
Die von uns für sie ausgewählten digitalen Gesundheitsplattformen decken alle gängigen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ab – von physischen Trainingseinheiten und Yoga über Übungen, die sich mit Schlaf- und Stressmanagement, Motivationssteigerung, Meditation, autogenem Training und Ernährung befassen.
In Form von Videos, Audiocoachings, E-Readings und Bildern erfolgt eine gezielte Ansprache der spezifischen Bedürfnisse jedes Mitarbeiters. Die individuellen Coachings sind aufgeteilt in folgende Teilbereiche:
• KÖRPER: Physio- & Yoga-Coachings.
• WORKOUTS: Effektive Trainingseinheiten.
• WOHLFÜHLEN: Meditationen und autogenes Training.
• ERNÄHRUNG: Rezepte, Tipps & Tricks
• KURSE: § 20 SGB V zertifizierte Kurse
• APP: Das Produkt steht über die App Stores von iOS und Android zur Verfügung.
• TRACKER ANBINDUNG: Die Plattform wird mit Trackeranbindungen zu Apple Health, Google Fit, Fitbit, Garmin, Withings, Polar, Misfit ausgeliefert. Jegliche weitere Tracker können angebunden werden.
Die digitalen Gesundheitsplattformen sind für den Service der Fitness- und Gesundheits-App verantwortlich.
Gesundheitsbudget
Zu dem D&K Konzept gehört weiterhin eine betriebliche Krankenversicherung.
Auch in diesem Bereich wählen wir die Anbieter für sie aus, die die hohen Qualitätsstandards der D&K Profis erfüllen.
Damit erhalten Ihre Mitarbeiter für einen geringen monatlichen Beitrag, den sie als Arbeitgeber entrichten, ein jährlich flexibel abrufbares Gesundheitsbudget, welches sie ganz nach ihren Bedürfnissen abrufen können. Hier ein Beispiel für Sie.
Auszug der Leistungen, welche die Mitarbeiter abrufen können:
• Sehhilfen und Kontaktlinsen
• Hörgeräte
• Sonstige Hilfsmittel (z.B. Blutdruckmessgerät, Stützstrümpfe, Schuheinlagen, u.v.m.)
• Heilmittel (z.B. Physio-Therapie, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungstherapie, u.v.m.)
• Chiropraktik – Behandlung durch nichtärztliche Chiropraktiker
• Osteopathie – Behandlung durch nichtärztliche Osteopathen
• Arznei- und Verbandmittel
• Heilpraktiker
• Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Inlays, Wurzel- und Parodontose Behandlungen)
• Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate)
• Professionelle Zahnreinigung und Bleaching uvm.
Zusätzliche Hinweise für die Nutzung des Gesundheitsbudgets:
Es handelt sich hierbei um ein Jahresbudget. Der Nutzer bekommt dieses direkt in voller Höhe zum Eintritt in das Budget. Dazu zählt jeder Mitarbeiter bei Einrichtung des Gesundheitsbudgets und jeder Mitarbeiter der im laufenden Jahr dazukommt.
Bei Kündigung eines Mitarbeiters im laufenden Jahr, wird dieser per sofort aus dem System genommen und keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt. Hierbei zählt der Tag, der wirksam werdenden Kündigung des Mitarbeiters in der Firma. Die An und Abmeldungen werden über D&K Markentechnik abgewickelt.
Gesundheitsservices
Gesundheitstelefon: Eine zentrale Nummer, bei der 24/7 und 365 Tage im Jahr um schnelle ärztliche Zweitmeinung gebeten werden kann. Außerdem beinhaltet es die Möglichkeit eines Facharztterminservices. Hierüber kann binnen in der Regel 5 - 10 Tage eine Facharzttermin vereinbart werden. Dieser Service gilt sogar für Familienangehörige und Freunde.
Ärztliche Video-Sprechstunde: Hier hat die Belegschaft die Möglichkeit, über eine App für Android oder iOS auf 186 Behandlungsmöglichkeiten zuzugreifen. Es ist somit nicht immer ein physischer Gang in die Arztpraxis nötig. So werden andere Menschen geschützt und gleichzeitig ist bei Bedarf sowohl die Ausstellung eines digitalen Rezepts als auch eine Krankschreibung möglich.
Digitale Gesundheitswelt: Die optimale Ergänzung Ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements in Ihrem Unternehmen. Hier bekommt jede*r Mitarbeiter*in Zugriff auf wertvolle Online-Gesundheitskurse, Fitness-Videos zur Prävention als auch auf ein wöchentliches digitales Gesundheitsmagazin mit spannenden Inhalten. Darüber hinaus bietet die Gesundheitswelt individuelle Gesundheitsprogramme, persönliches Coaching mit regelmäßigen vertraulichen Telefongesprächen und Programme für Diabetes, Rückenprobleme, psychische Herausforderungen als auch Krebserkrankungen.
Allgemeinen Auftragsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der D&K Markentechnik GmbH geschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von D&K Markentechnik GmbH sind freibleibend, sofern nicht in einem Angebot ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Verträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung durch D&K Markentechnik GmbH verbindlich. Dies gilt auch für nachträglich getroffene Änderungen und Ergänzungen solcher Vereinbarungen.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist Vertragsgegenstand die Erbringung der in dem jeweiligen Vertrag näher bezeichneten Leistungen. Rechts- und Steuerberatungsleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.
(2) D&K Markentechnik GmbH ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie Daten verarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
(3) D&K Markentechnik GmbH wird die im Vertrag vereinbarten Leistungen bis zum vereinbarten Termin erbringen und an den Auftraggeber übermitteln.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat D&K Markentechnik GmbH alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. D&K Markentechnik GmbH wird dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erläutern, welche Informationen, Daten und Unterlagen benötigt werden.
(2) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen selbst verantwortlich.
§ 5 Preise, Rechnungen, Fälligkeit
(1) Soweit nicht anders vereinbart, werden sämtliche Leistungen von D&K Markentechnik GmbH nach der jeweils gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer abgerechnet.
(2) Rechnungen D&K Markentechnik GmbH sind – soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart – sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat D&K Markentechnik GmbH aufgetretene Mängel unmittelbar nach ihrer Feststellung in schriftlicher oder elektronischer Form mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. D&K Markentechnik GmbH die Beseitigung der angezeigten Mängel im Rahmen der Nacherfüllung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang der Mängelanzeige gelingt, steht D&K Markentechnik GmbH eine weitere Nacherfüllungsmöglichkeit innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzender Nachfrist, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf, zu. Gelingt die Nacherfüllung innerhalb dieser Nachfrist nicht, gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal ein Jahr seit Erbringung der Leistung.
§ 7 Haftung
D&K Markentechnik GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nachfolgender Maßgabe:
(1) Eine unbeschränkte Haftung besteht (i) bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung; (ii) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und (iii) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) In allen anderen Fällen der Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszweckes ist und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach auf den Schaden, der für die Erbringung von Lohnberatungsleistungen vorhersehbar und typisch ist, begrenzt.
(3) Eine über den in § 7 Abs. 1 und 2 beschriebenen Umfang hinausgehende Haftung von D&K Markentechnik GmbH besteht nicht.
(4) Für die Wiederbeschaffung von Daten wird nur gehaftet, soweit ein solcher Datenverlust eingetreten ist, obwohl der Auftraggeber die Daten gemäß aller üblichen und angemessenen Vorkehrungen gesichert hat.
(5) Der Auftraggeber hat D&K Markentechnik GmbH etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von D&K Markentechnik GmbH aufnehmen zu lassen, so dass D&K Markentechnik GmbH möglichst frühzeitig informiert ist, um gegebenenfalls den Schaden soweit möglich zu mindern.
§ 8 Höhere Gewalt
Unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche betriebsfremde Ereignisse (höhere Gewalt), die die Leistungen von D&K Markentechnik GmbH erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, berechtigen D&K Markentechnik GmbH, die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit von längstens drei Monaten hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Strom- und Internetausfälle sowie alle sonstigen Ereignisse gleich, die D&K Markentechnik GmbH nicht zu vertreten hat.
§ 9 Datenschutz, Vertraulichkeit
(1) D&K Markentechnik GmbH erfasst, speichert und verarbeitet die zur Verfügung gestellten Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages und im alleinigen Auftrag des Auftraggebers und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Auftraggeber versichert, die gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz erforderlichen Einwilligungen zur Übermittlung personenbezogener Daten an D&K Markentechnik GmbH von den betreffenden Personen zuvor eingeholt zu haben. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung an D&K Markentechnik GmbH allein verantwortlich.
(3) Die gemäß § 4 Abs. 1 und 2 dieser AGB übermittelten personenbezogenen Daten sowie sämtliche Informationen, welche als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind (Vertrauliche Informationen), werden von beiden Parteien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Dies gilt nicht, wenn die Vertraulichen Informationen (i) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von Dritter Seite bekannt gemacht werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (ii) bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrages beruht; oder (iii) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. (4) Die Verpflichtung gemäß § 9 Abs. 3 besteht nach Beendigung des Vertrages fünf Jahre fort.
§ 10 Folgen der Vertragsbeendigung
(1) Im Falle der Kündigung wird D&K Markentechnik GmbH alle Dokumente, Unterlagen oder Kopien – soweit archiviert – nach Erledigung aller eventuell anfallenden Abschlussarbeiten dem Auftraggeber zur Abholung bereitstellen. Sollte der Auftraggeber nicht innerhalb von drei Wochen nach Mitteilung über die Bereitstellung die Dokumente, Unterlagen und Kopien abholen, ist D&K Markentechnik GmbH berechtigt, diese zu vernichten.
(2) Anschließend wird D&K Markentechnik GmbH alle gespeicherten Stammdaten des Auftraggebers sowie die personen-bezogenen Daten der Arbeitnehmer und sonstige vertrauliche Informationen des Auftraggebers löschen.
§ 11 Verjährung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
(1) Ansprüche gegen D&K Markentechnik GmbH verjähren ein Jahr nach Entstehung des Anspruches und Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände, soweit die Haftung nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(3) Gerichtsstand ist Hamburg.
Vertragsrelevante Unterlagen unserer Kooperationspartner
Die Vertragsbedingungen und Dienstleistungen unserer Kooperationspartner haben wir hier gebündelt hinterlegt: Hier gehts zum Download